
Krankenversicherung:
Aufenthalter sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Die Krankenversicherung ist in der Schweiz eine private Verpflichtung und wird nicht über den Arbeitgeber abgewickelt (ausgenommen Lohnfortzahlung). Jedes nicht erwerbstätige Familienmitglied muss separat versichert werden und dafür eine eigene Prämie zahlen. Die CH-Kassen bieten sowohl die Versicherungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) als auch Zusatzversicherungen (ZVG) an.
Unfallversicherung:
Jeder Arbeitnehmer ist obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Bei der SWISS CAPS AG haben Sie die Möglichkeit bei Spitalaufenthalten privat oder halbprivat behandelt zu werden. Dieser Zusatz wird durch die Swiss Caps bezahlt.
Arbeitslosenversicherung:
Als Aufenthalter müssen Sie mindestens während 12 Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu erlangen. Auskunft erhalten Sie bei der Arbeitslosenkasse.
Mehr Informationen zu den einzelnen Versicherungskonditionen und -leistungen finden Sie hier :
www.comparis.ch
www.hallo-schweiz.ch